Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 13.06.2013
Carsten S. beantwortet Fragen der Nebenklage, aber keine der Verteidigung von Wohlleben.
Auf den Antrag der Verteidigung Wohlleben, räumte der Vorsitzende zunächst dieser das Fragerecht bezüglich Carsten S. ein. Das nützte Rechtsanwalt Klempke und Rechtsanwältin Schneiders allerdings nicht, weil Carsten S. nur unter der Bedingung ihre Fragen beantworten möchte, dass Wohlleben eine umfassende Einlassung zur Person und zur Sache abgibt. Darauf folgten die viele sinnvolle Fragen der Nebenklagevertreterinnen und Vertreter, die Carten S. auch nahezu vollständig beantwortete. Er gab zunächst an, dass es Vernehmungen von Verfassungsschutzämtern nicht gab. Ansonsten konnte oder wollte sich Carsten S. wiederum an viele Dinge, die ihn insbesondere selbst belasten, nicht erinnern. Auch seine ideologische Verhaftung in der Szene konnte er nur oberflächlich und vermeintlich nicht genauer erinnern. Interessant war, dass er berichtete, er habe möglicherweise bei der Waffenübernahme von Andreas S. mitgeteilt, dass die Waffe für „die Drei“ wäre. An eine Blaupause einer Ceska-Waffe, die mit Speicherdatum 2010 auf seinem Rechner sichergestellt worden sei, erinnert er sich nicht.
Rechtsanwälte Stolle und Scharmer erklären dazu:
“Die Vernehmung von Carsten S. hat einige neue Aspekte zu Tage gefördert, die bisher noch nicht bekannt waren. Vor allem die Tatsache, dass Mundlos und Böhnhardt gegenüber ihm zu erkennen gegeben haben, dass sie bewaffnet sind, Banküberfälle und Sprengstoffanschläge begehen, wirft ein vollkommen neues Licht auf die Anfangszeit des NSU. Offensichtlich waren die Untergetauchten gar nicht so konspirativ in ihrem Vorgehen, wie bislang angenommen. Dies wirft natürlich auch Fragen bezüglich des Wissens der anderen UnterstützerInnen auf, vor allem aus Sachsen. Wenn es stimmt, dass Carsten S. gegenüber Andreas S. gesagt haben soll, dass die Waffe für „die Drei“ bestimmt sei, wäre das ein Hinweis dafür, dass die Bezugnahme auf das Trio in der Szene beispielsweise Waffeneinkäufe vereinfachte – faktisch also als Türöffner funktionierte.“
Die weitere Vernehmung wurde zunächst unterbrochen, da Frau Zschäpe über ihre Verteidiger angab, aus gesundheitlichen Gründen der Verhandlung heute nicht mehr folgen zu können. Carsten S. wird demnach am 18.06.2013 weiter vernommen werden. Dann folgt die weitere Befragung durch die Nebenklage sowie die Verteidigung von Frau Zschäpe und ggf. Holger G. und Andre E.
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