Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 25.06.2013
Die Beweisaufnahme wurde mit der Befragung von Zeugen zur Brandstiftung in Zwickau fortgesetzt.
Zunächst wurde ein Polizeihundeführer aus Zwickau vernommen, der nach der Explosion in der Frühlingsstraße nach Brandmittelrückständen gesucht und davon reichlich gefunden hatte. Danach wurde der Brandursachenermittler der Kriminalpolizei Zwickau gehört. Insbesondere schilderte er, wie nach und nach elf Waffen nebst Munition, teilweise schussbereit im Brandschutt gefunden wurden. Die Wucht der Explosion wurde noch einmal besonders deutlich. Außerdem berichtete der Brandermittler von verschiedenen Kameras u.a. an der Tür und in Kunstblumenkästen an den Fenstern, mit denen aus der Wohnung der Zugang und die Umgebung beobachtet werden konnte. Während des gesamten weiteren Hauptverhandlungstages wurden knapp 500 Fotos in Augenschein genommen und durch den sachverständigen Zeugen erläutert.
Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:
Das „asservierte Geständnis“ des NSU ist von erheblicher Bedeutung für das Verfahren, insbesondere für die Schuldfrage von Beate Zschäpe. Kameras im Blumenkasten, allein elf Waffen in der Wohnung mitsamt Munition, teilweise schussbereit und später ausgewertete zahlreiche Zeitungsberichte über die Morde und Anschläge bzw. Pläne über die Auskundschaftung der potentiellen Tatorte müssen der Angeklagten bekannt gewesen sein. Sie spielen für ihren Vorsatz und die angeklagte Organisation im NSU eine entscheidende Rolle.
Für den nächsten Verhandlungstag ist die Vernehmung der am Brandtag in der Frühlingsstraße tätigen Bauarbeiter und eines Nachbarn geplant.
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