Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 04.07.2013
Carsten S. benennt noch einmal die Tatwaffe Ceska.
Carsten S. wurde noch einmal zur Identifikation der Tatwaffe befragt. Er erzählte, dass ihm damals vom BKA zunächst nur schlechte schwarz-weiß Kopien vorgelegt worden sind. Danach erfolgte eine reale Vorlage von Waffen. Carsten S. erinnerte sich genau an einen besonders langen Schalldämpfer sowie die Besonderheit, dass das Aufschraubgewinde dafür außen an der Tatwaffe angebracht gewesen ist.
Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:
“Carsten S. hat Details der Waffe geschildert, die spezifisches Täterwissen sind. Eine Aufschraubvorrichtung an der Waffe, nicht am Schalldämpfer, ist typisch für die Tatwaffe. S. erinnerte noch genau, wie er Wohlleben beim Aufschrauben des Schalldämpfers beobachtet hatte. Damals habe er festgestellt, dass die Aufschraubvorrichtung an der Waffe und nicht am Schalldämpfer war. Das konnte er bei der Waffenvorlage noch bildlich erinnern. Damit belastet Carsten S. weiter Wohlleben und Zschäpe. Wir werden im weiteren Prozessverlauf noch einen Waffensachverständigen insbesondere dazu hören, dass das an der Waffe nach außen angebrachte Schraubgewinde eine spezifische Besonderheit für diese Tatwaffe Ceska ist.
Am Nachmittag erfolgte die Vernehmung eines Eisenacher Kripo Beamten, der die ersten Vernehmungen von Holger G. durchgeführt hat. Mehr und mehr wird deutlich, das Holger G. nur stückchenweise Angaben gemacht hat, sich eher taktisch verhielt. Dieser Punkt ist auch in der Hauptverhandlung anhand der von ihm vorgelesenen Erklärung erkennbar. Mit seinen damaligen Aussagen hat Holger G. sich, Wohlleben und Zschäpe stärker als in der Verhandlung belastet. Da er heute keine ergänzenden Angaben dazu machen will, werden nun sämtliche vorangegangenen Aussagen über die damaligen Vernehmungsbeamten in die Verhandlung eingeführt.
Daneben wurde durch Aktenvorhalte klar, dass die Polizei in Eisenach schon am 04.11.2011, dem Tag des Banküberfalls und Brandes des Wohnmobils, nach Beziehungen von Holger G. zur rechten Szene gesucht hat. Wie die Polizei auf diesen Ermittlungsansatz bereits wenige Stunden nach dem Banküberfall kam, wird durch weitere Vernehmungen von Beamten in der Verhandlung noch geklärt werden müssen.
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