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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 17.07.2013

Die polizeilichen und staatsanwaltlichen Vernehmungen von Holger G. sind vollumfänglich in die Verhandlung eingeführt worden.

Zunächst wurde die unterbrochene Vernehmung des Brandermittlers aus Zwickau fortgesetzt. Dabei wurden über 200 weitere detaillierte Fotos der Brandschäden in der Wohnung in der Frühlingsstraße angeschaut und erläutert. Brandzentren in der Wohnung des Trios fanden sich insbesondere auch direkt an der Wand zur Nachbarin, einer älteren nach bisherigen Aussagen gehbehinderten Frau.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:

“Wir werden noch weitere Bilder vom Zerstörungsumfang aus der Frühlingsstraße sehen. Deutlich wird die Wucht der Explosion, die auch die Wand zur benachbarten Wohnung erheblich beschädigt hat. Durch die Druckwelle, das Feuer und die Rauchentwicklung dürfte unmittelbare Lebensgefahr für die Nachbarin, eine ältere Frau, bestanden haben Näheres dazu wird nach der Sichtung aller Fotos noch der geladene Brandsachverständige erklären.“

Am Nachmittag wurde die Vernehmung des BKA-Beamten vom gestrigen Verhandlungstag fortgesetzt, der Holger G. mehrfach vernommen hatte. Zunächst fragte der Vorsitzende noch mehrere Details aus den Vernehmungen ab, die gestern noch nicht erörtert worden waren. Dabei ging es um weitere Personen aus dem rechten Umfeld des NSU und Holger G. sowie den Waffenlieferanten Andreas S.. Zu seinem Mitangeklagten Carsten S. habe Holger G. erklärt, dass dieser die „rechte Hand“ von Wohlleben gewesen sei. Bei einer Ausfahrt nach Zwickau konnte Holger G. auf kurzen Weg, schnell und zielstrebig die Wohnung des Trios in der Polenzstraße wiederfinden, was auf den BKA-Beamten den Eindruck machte, dass G. entgegen seinen Angaben öfter als zwei mal dort war. Die Verteidigung von Frau Zschäpe versuchte anschließend die Befragung von Holger G. durch den BKA-Beamten zu hinterfragen. Dabei ging es um die Art der Protokollierung der Angaben, ob ordnungsgemäß belehrt wurde etc.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Die über den BKA-Beamten in die Verhandlung eingeführte Vernehmung von Holger G. belastet Herrn Wohlleben und Frau Zschäpe erheblich. Die Aussagen erfolgten nach ordnungsgemäßer Belehrung im Beisein seines Verteidigers. Der Verteidigung von Frau Zschäpe ist es im Ergebnis nicht gelungen die Art und Weise oder den Inhalt der Vernehmung von Holger G. in Zweifel zu ziehen. Die Angaben von Holger G. sind vollumfänglich verwertbar.“