Prozessauftakt im sog. NSU Prozess verschoben
Presserklärung der Nebenklage von Gamze Kubasik
Gegen 13:00 Uhr erfuhren wir aus den Medien von einer Verlegung des
Prozessauftaktes vom 17.04.2013 auf den 06.05.2013. Ein entsprechedes
Fax des OLG München ging hier um 13:38 Uhr ein.
Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, empfindet die
kurzfristige Verlegung wie einen Schlag ins Gesicht. Wochen und Monate
war der Termin für sie und ihre Familie im Fokus, die Anspannung war bis
zum Schluss mehr und mehr gestiegen. Endlich sollte nach über 7 Jahren
nun mit der Klärung des Mordes ihres Vaters vor Gericht begonnen werden,
zum einen eine Erleichterung, zum anderen eine unglaubliche psychische
Anstrengung. Lange hatte sich die Familie auf den Prozessauftakt
vorbereitet. Dabei waren auch erhebliche finanzielle und
organisatorische Hürden zu nehmen. Das Gericht hatte zunächst mitten in
einer Messewoche terminiert, Unterkünfte waren schwer bis nicht mehr in
München zu finden, die Kostenübernahme für die Reise zunächst ungeklärt.
Nach dem Einsatz und der Hilfe vieler Beteiligter und nicht
unerheblichen Anstrengungen der Familie war nun trotz aller Widrigkeiten
alles organisiert. Und nun keine 2 Tage vorher erfährt ihr Anwalt
zunächt nur aus der Presse, dass der Prozessauftakt verschoben wird.
Nicht nur, dass damit die Belastungsgrenze der Familie endgültig
überschritten ist. Frau Kubasik findet es auch besonders bezeichnend,
dass das OLG es nicht für notwendig gehalten hat, vor dem medialen Echo
zumindest die Betroffenen (und sei es telefonisch oder per e-mail) zu
informieren. Das zeige, dass die Interessen der Hinterbliebenen und
Verletzten offensichtlich durch das Gericht nicht ernst genommen werden.
Dabei ist die Begründung des Senats, die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts würde zu einer Umterminierung zwingen, nicht
nachvollziehbar. Denn wären entsprechende organisatorische Schritte nach
der Entscheidung am vergangenen Freitag unverzüglich umgesetzt worden,
hätte der Prozessauftakt dennoch stattfinden können.
Dabei war es die vom Bundesverfassungsgericht als wahrscheinlich
verfassungswidrig bezeichnete ursprüngliche Akkreditierungsentscheidung
des Gerichts von ausländischen Medien, die den Eilbeschluss aus
Karlsruhe erst notwendig machte. Nicht umsonst hat das
Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren entschieden, gerade damit eine
Verschiebung des Prozessauftaktes nicht notwendig wird.
Damit entfällt der Termin zur Pressekonferenz der
NebenklagevertreterInnen Rechtsanwältin Lex, Schön und Scharmer am
16.04.2013. Ein neuer Termin wird am 05.05.2013 stattfinden. Über Ort
und Zeit werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.
Sebastian Scharmer
Rechtsanwalt
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