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Erklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle vom 16. Mai 2013

Senat erwägt zurzeit keine Abtrennung des Komplexes Keupstraße

Vertreter der Nebenklage begrüßen diese Entscheidung

Der Senat hat heute mitgeteilt, dass er derzeit keine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vornehmen wird.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu: "Die Entscheidung wird von unserer Seite ausdrücklich begrüßt. Eine Abtrennung war weder notwendig, noch wäre sie für das Verfahren sachdienlich gewesen. Die einzelnen Anschläge, die dem NSU zugerechnet werden, müssen zusammen behandelt und aufgeklärt werden."

Am heutigen Vormittag hatten alle Prozessbeteiligten die Möglichkeit, Stellung zu den am gestrigen Hauptverhandlungstag gestellten Anträgen der Verteidigung zu nehmen.

Die Mehrzahl der Nebenklagevertreter hielt den Antrag auf Beiziehung weiterer Akten, insbesondere der Akten der Landesstaatsanwaltschaften, für begründet. Dasselbe gilt für die Akten der Untersuchungsausschüsse, die als Verschlusssache bezeichnet werden und nur auf der Geschäftsstelle des Senates eingesehen werden können. Der Senat wurde aufgefordert, bei den Untersuchungsausschüssen hinzuwirken, dass eine Akteneinsicht in sämtliche Unterlagen der Untersuchungsausschüsse durch Übersendung möglich sein muss.

Seitens der Nebenklage wurde auch auf die Notwendigkeit der Beiziehung der so genannten 129er-Liste hingewiesen. Auf dieser von der Bundesanwaltschaft erstellten Liste sind alle Personen aufgeführt, die die Bundesanwaltschaft dem Umfeld des "NSU" zurechnet. Die Kenntnis dieser Liste ist für das Verfahren unverzichtbar. Nach anfänglichem Widerstand hat die Bundesanwaltschaft schließlich zugesagt, die Liste zu den Akten zu reichen.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu: "Unser wichtigstes Anliegen in diesem Verfahren ist Aufklärung, was voraussetzt, dass alle Verfahrensbeteiligten sich ein Bild vom kompletten Aktenmaterial verschaffen können. Es kann nicht nachvollzogen werden, wenn die Generalbundesanwaltschaft dies ablehnt oder jedenfalls praktisch wesentlich erschwert, weil sich aus diesen Akten angeblich nichts Verfahrensrelevantes ergeben würde. Denn wenn das so wäre, würde es erst recht kein Problem darstellen, den Prozessbeteiligten umfassende Akteneinsicht zu ermöglichen, um diese Einschätzung überprüfen zu können."

Am Nachmittag hat der Senat die Anträge auf akustische Aufzeichnung der gesamten Hauptverhandlung bzw. Teilen davon abgelehnt.

Rechtsanwalt Peer Stolle erklärt dazu: "Eine Aufzeichnung zumindest der Aussagen von Zeugen und Sachverständigen ist dringend angezeigt. Bei einem derartigen Umfangsverfahren ist eine wortgetreue Dokumentation unerlässlich, um auch noch zu einem späteren Zeitpunkt der Hauptverhandlung den Inhalt der Aussagen nachvollziehen zu können. Auch an anderen Gerichten ist diese Vorgehensweise üblich. Eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Zeugen und Sachverständigen ist dabei nicht zu besorgen."